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Studienführer Regionalwissenschaften Ostasien

Aufbau des Studienganges

Der Studiengang läuft mit der Umstellung auf die neuen gestuften Studiengänge (Bachelor und Master) aus. Neueinschreibungen sind seit dem Wintersemester 2007/08 nicht mehr möglich. Alle eingeschriebenen Studierenden können gemäß der geltenden Prüfungsordnungen ihr Studium fortsetzen und abschließen. Hierbei gelten folgende Auslauffristen: Die Zulassung zur Diplom-Vorprüfung Regionalwissenschaften China erfolgt letztmalig im WS 2009/10. Der Anspruch, die Diplom-Vorprüfung nach der jetzt geltenden Prüfungsordnung abzulegen, erlischt zu 1.4.2011. Studierende der Regionalwissenschaften China, die das Grundstudium bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen haben, werden aus diesem Studiengang exmatrikuliert. Die Zulassung zur Diplomprüfung erfolgt letztmalig im Sommersemester 2013; die Zulassung muss spätestens am 15.9.2013 mit Nachweis der vollständigen Zulassungsvoraussetzungen beantragt werden. Wiederholungsprüfungen im Rahmen der Diplomprüfung können letztmalig im Wintersemester 2014/2015 abgelegt werden. Der Anspruch, die Diplomprüfung nach dieser Prüfungsordnung abzulegen, erlischt zum 1.4.2015. Studierende, die das Diplomstudium Regionalwissenschaften Ostasien (Schwerpunkt China) bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgeschlossen haben, werden aus dem Diplomstudiengang Regionalwissenschaften Ostasien (Schwerpunkt China) exmatrikuliert. Dies gilt auch für Prüfungen und Immatrikulationen in Zusatzfächern.

Das gesamte Studium umfaßt mindestens 156 Semesterwochenstunden (SWS): Eine Lehrveranstaltung beträgt i.d.R. zwei bis vier SWS, d.h. Unterrichtsstunden pro Woche der Vorlesungszeit. Im Verlauf des Studiums müssen gute chinesische Sprach- und Schriftkenntnisse erworben werden. Latinum und japanische Sprachkenntnisse sind für den Studiengang nicht erforderlich. Gutes Englisch ist jedoch für die Lektüre von Sekundärliteratur und den späteren Berufseinsatz zwingend. Französische Sprachkenntnisse werden empfohlen.

Nach dem Grundstudium wird ein im Regelfall einjähriger Sprachaufenthalt in einem chinesischsprachigen Gebiet dringend empfohlen. Während des Hauptstudiums sollten Praktika auch in einer mit China oder Ostasien befaßten Institution oder in einem Unternehmen absolviert werden. Praktika ab drei Monaten Gesamtdauer werden im Diplom-Zeugnis gesondert aufgeführt.

Die Regelstudienzeit einschließlich der Diplom-Prüfung beträgt 10 Semester. Die Leistungsanforderungen sind der Diplomprüfungsordnung oder der folgenden knappen Übersicht zu entnehmen.

Studienrichtungen

Jede Studentin/ jeder Student wählt eine der folgenden Studienrichtungen aus. Eine konkrete Festlegung erfolgt erst mit der Meldung zum Vordiplom. Es müssen allerdings in jeder Studienrichtung unterschiedliche Leistungen im Grundstudium erbracht werden. Man sollte sich also im Verlauf der ersten Semester entscheiden. In Klammern sind nach der Studienrichtung die auf diesen Bereich entfallenden SWS angegeben (Grundstudium/Hauptstudium).

  • Politikwissenschaft (18/30)
  • Volkswirtschaftslehre (VWL) (16/32)
  • Betriebswirtschaftslehre (BWL) (18/30)
  • Rechtswissenschaft (20/28)

Für das konkrete Lehrveranstaltungsangebot der jeweiligen Studienrichtungen siehe Studienrelevante Links.

China-Studien

Die Modernen China-Studien (MCS) sind in den Sprachbereich und drei regionalwissenschaftliche Fachgebiete geteilt:

  • Neuere Geschichte Chinas/Politik, Wirtschaft und Gesellschaft (Prof. Scharping)
  • Kultur Chinas (PD Zimmer)
  • Chinesische Rechtskultur (Prof. Ahl)

Jede Studentin/jeder Student wählt zwei dieser Fächer als Schwerpunkte (= erstes und zweites Fachgebiet) aus. Eine konkrete Festlegung erfolgt auch hier erst mit der Anmeldung zum Vordiplom. Anders als bei der Wahl der Studienrichtung hat diese Entscheidung keine Auswirkungen auf die Leistungsanforderungen des Grundstudiums in den MCS. Sie ist jedoch für die Diplom-Vorprüfung von Bedeutung. Auf die Modernen China-Studien (inkl. Sprachbereich) entfallen im Grundstudium 48, im Hauptstuium 32 SWS.

Leistungs- und Teilnahmenachweise:
Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium, das mit dem Vordiplom endet, und ein Hauptstudium, das mit dem Diplom endet. In beiden Teilen des Studiums müssen bestimmte Leistungsnachweise (LN; auch "Scheine" genannt) und Teilnahmenachweise (TN) erworben werden, die zur Zulassung zu Prüfungen berechtigen. LN werden für mündliche Referate, schriftliche Hausarbeiten, Klausuren oder eine Kombination dieser Leistungen vergeben.

Wahlpflichtfach:
Im Hauptstudium wird ein Wahlpflichtfach ausgewählt, in dem ebenfalls ein Leistungsnachweis zu erwerben und eine Diplomprüfung abzulegen sind. Dies gibt den Studierenden die Möglichkeit, den selbst gewählten Schwerpunkt zu verstärken. Es gibt eine Reihe möglicher Wahlpflichtfächer, die in der Prüfungsordnung aufgelistet sind. Andere als die aufgelisteten Fächer können auf Antrag als Wahlpflichtfach zugelassen werden (vgl. Prüfungsordnung §18). Eine zulässige Kombination ist es, das dritte regionalwissenschaftliche Fachgebiet als Wahlpflichtfach zu nehmen, so dass auf die im Grundstudium erworbenen Kenntnisse aufgebaut werden kann. (Achtung: Wird das dritte Fachgebiet zugleich als Wahlpflichtfach gewählt, so müssen insgesamt 4 TN erworben werden. Je ein TN aus jedem Fachgebiet, der vierte aus einem der Fachgebiete nach eigener Wahl).

Eine kurze Informationsbroschüre über den Studiengang ist über die Fachschaft erhältlich.

 

Grundstudium

Im Grundstudium sind folgende Studiennachweise zu erwerben:

  • Chinesische Sprache:
    • 2 TN (aus den Sprech- und Hörübungen 2 und 4)
    • 1 LN (aus dem Sprachkurs Modernes Chinesisch 4)
      Dies setzt den Besuch aller vier Semester der Sprachkurse sowie des Intensivkurses nach dem ersten Semester voraus. Ausnahmen sind in Einzelfällen möglich, sofern entsprechende Sprachkenntnisse vorgewiesen werden (z.B. HSK).
  • Moderne China-Studien:
    • 3 TN (aus je einem Grundkurs pro regionalwissenschaftlichem Fachgebiet)
    • 3 LN (aus je einem Proseminar pro regionalwissenschaftlichem Fachgebiet)
  • Studienrichtungen: (alternativ)
    • a) Politik:
      • 1 LN aus einem Proseminar
      • 1 TN aus der Übung „Methodik der empirischen Sozialforschung“
    • b) VWL:
      • regelmäßige Teilnahme an den für Prüfungsklausuren relevanten Lehrveranstaltungen
    • c) BWL:
      • 1 LN aus der Veranstaltung „Technik des betrieblichen Rechnungswesens“
      • 1 LN aus „Operations Research“
    • d) Recht: 1 TN aus der Arbeitsgemeinschaft "BGB AT" oder "Schuldrecht AT"
    • 1 TN aus der Arbeitsgemeinschaft "Staatsrecht I"

Vordiplomprüfungen

Es sind mehrere Klausuren abzulegen, die auf verschiedene Semster verteilt geschrieben werden können (vgl. Prüfungsordnung §14, 3 zu den Zulassungsvorraussetzungen).

  • Moderne China-Studien
    • Zwei Klausuren von jeweils zweistündiger Dauer: je eine im ersten und zweiten Fachgebiet
  • Studienrichtungen: (alternativ)
    • a) Politik: 2 Klausuren ("Politische Theorie und Politische Systeme"; "Internationale und Europäische Politik")
    • b) VWL: 2 Klausuren von jeweils zweistündiger Dauer ("Grundzüge der Mikroökonomik"; "Grundzüge der Makroökonomik")
    • c) BWL: 4 Klausuren von jeweils einstündiger Dauer ("Beschaffung, Produktion und Absatz"; " Investition und Finanzierung", "Kosten- und Leistungsrechnung", "Bilanz- und Erfolgsrechnung")
    • d) Recht: 1. Teilprüfung: "Bürgerliches Recht" mit zwei Teilklausuren: a) Allgemeiner Teil des BGB am Beispiel des Kaufvertrages, b) Schuldrecht Allgemeiner Teil am Beispiel des Kaufvertrages. Beide Teilklausuren sollen innerhalb desselben Semesters abgelegt werden. 2. Teilprüfung: "Öffentliches Recht" bestehend nach Maßgabe der Studienordnung aus Abschlussarbeit Staatsrecht I (Staatsorganisationsrecht).

 

Hauptstudium

  • Chinesische Sprache:
    • 1 TN aus den Chinesischen Konversationsübungen
    • 1 LN aus der Übung Fachsprache Wirtschaftschinesisch
      Beide Kurse laufen über zwei Semester und beginnen im Wintersemester.
  • Moderne China-Studien:
    • 2 LN und 2 TN aus vier Hauptseminaren (je ein LN und ein TN im ersten und im zweiten Fachgebiet)
    • 1 TN aus einer Hauptstudiumsveranstaltung des dritten Fachgebietes (Achtung: Wird das dritte Fachgebiet zugleich als Wahlpflichtfach gewählt, so müssen insgesamt 4 TN erworben werden: je ein TN aus jedem Fachgebiet, der vierte aus einem der Fachgebiete nach eigener Wahl).
  • Studienrichtungen (alternativ):
    Studierende mit den Studienrichtungen Politikwissenschaft, VWL und BWL entscheiden sich für ein festes Wahlpflichtfach und haben dabei die Auswahl zwischen a) "Spezieller Politikwissenschaft/VWL/BWL" oder b) Wirtschafts- und Sozialgeographie.
    • a) Politik: 1 LN aus einem Hauptseminar, sofern Spezielle Politikwissenschaft als festes Wahlpflichtfach gewählt wird; 24 Leistungspunkte aus dem Bereich der Wirtschafts- und Sozialgeographie, sofern diese als Wahlpflichtfach gewählt wird
    • b) VWL: 1 LN aus der Lehrveranstaltung "Staatstätigkeit und Staatsfinanzen" oder der Lehrveranstaltung "Ökonomische Analyse des Staates"; 1 LN aus einem VWL-Hauptseminar, sofern Spezielle VWL als festes Wahlpflichtfach gewählt wird; 24 Leistungspunkte aus dem Bereich der Wirtschafts- und Sozialgeographie, sofern diese als Wahlpflichtfach gewählt wird
    • c) BWL: regelmäßige Teilnahme an den für Prüfungsklausuren relevanten Lehrveranstaltungen; 24 Leistungspunkte aus dem Bereich der Wirtschafts- und Sozialgeographie, sofern diese als Wahlpflichtfach gewählt wird
    • d) Recht: regelmäßige Teilnahme an den für Prüfungsklausuren relevanten Lehrveranstaltungen
  • Freies Wahlpflichtfach:
    Das freie Wahlpflichtfach ist obligatorisch. Zu erwerbende Nachweise je nach Studienordnung des Faches. Es kann entweder das dritte regionalwissenschaftliche Fachgebiet oder ein anderes Fach gewählt werden (s. Listen in Diplomprüfungsordnung).

Diplomprüfungen

Die Prüfungen können auf mehrere Semester verteilt werden. Voraussetzung zur Zulassung ist jeweils der Erwerb der Leistungsnachweise des Hauptstudiums.

Moderne China-Studien:

  • 2 Klausuren (je eine im ersten und zweiten Fachgebiet)
  • 1 mündliche Prüfung (erstes Fachgebiet)

Studienrichtungen (alternativ):

Studierende mit den Studienrichtungen Politikwissenschaft, VWL und BWL, die sich für Wirtschafts- und Sozialgeographie als festes Wahlpflichtfach entschieden haben, legen 4 Teilprüfungen von jeweils 6 Leistungspunkten (insg. 24 LP) ab, die im Rahmen der Prüfungen für die Diplomstudiengänge der WiSo-Fakultät angeboten werden.

  • a) Politik: 6 ein- bis zweistündige Klausuren (nach Wahl aus Liste von 8 Teilprüfungen in Diplomprüfungsordnung), 1 mündliche Prüfung, sofern "Spezielle Politikwissenschaft" als festes Wahlpflichtfach gewählt wird
  • b) VWL: 6 ein- bis zweistündige Klausuren (nach Wahl aus Liste von 8 Teilprüfungen in Diplomprüfungsordnung); Teilprüfungen im Rahmen der Prüfungen der WiSo Fakultät im Umfang von mind. 24 Leistungspunkten, sofern Spezielle VWL als festes Wahlpflichtfach gewählt wird
  • c) BWL: 6 ein- bis zweistündige Klausuren (nach Wahl aus Liste von 8 Teilprüfungen in Diplomprüfungsordnung); Teilprüfungen im Rahmen der Prüfungen der WiSo Fakultät im Umfang von mind. 24 Leistungspunkten, sofern Spezielle BWL als festes Wahlpflichtfach gewählt wird
  • d) Recht: Im Pflichtfach "Bürgerliches Recht und Staatsrecht" 1 Teilprüfung Bürgerliches Recht mit den Teilklausuren "Vertragliche Schuldverhältnisse" und "Gesetzliche Schuldverhältnisse", 1 Teilprüfung "Öffentliches Recht" mit der Abschlussklausur "Staatsrecht II (Grundrechte". Im Pflichtfach "Bereiche des Wirtschaftsrechts" 1 Klausur.

Freies Wahlpflichtfach:

Je nach Ordnung des jeweiligen Faches.

Diplomarbeit:

Die Diplomarbeit kann in jedem der Prüfungsfächer geschrieben werden. Wird sie in Politik oder VWL geschrieben, so soll der Kandidat/die Kandidatin vor der Anmeldung zur Diplomarbeit bereits mindestens drei der Teilprüfungen des Hauptstudiums des entsprechenden Faches abgelegt haben (weitere Bestimmungen s. Diplomprüfungsordnung §19, 3). Der Bearbeitungszeitraum beträgt i.d.R. 4 Monate, bei empirischen und mathematischen Arbeiten kann der Bearbeitungszeitraum auf 6 Monate verlängert werden. Der Umfang der Diplomarbeit soll ca. 60 Seiten betragen.

 

Sprachausbildung

Die grundlegenden Kenntnisse der modernen chinesischen Umgangssprache (Putonghua) werden schwerpunktmäßig im Grundstudium vermittelt. Dieses umfaßt vier Semester der Kurse:

  • Einführung in die Moderne chinesische Sprache (I–IV)
  • Sprech- und Hörübungen (I–IV)

Dazu kommen zwei Intensivkurse im Anschluß an das erste und zweite Semester (2 bzw. 3 Wochen lang).

Der zeit- und arbeitsintensive Einsatz mit acht Semesterwochenstunden bereits im ersten Semester und die Intensivkurse erlauben es, die Anfangsschwierigkeiten rasch zu überwinden und die Eignung für diese nicht ganz einfache Sprache zu überprüfen.

Neben der Entwicklung der Lese- und Schreibfähigkeit kommt der Einübung des Hör- und Sprachvermögens besondere Bedeutung zu. Bereits ab dem zweiten Semester wird der Sprachunterricht zunehmend einsprachig abgehalten. Die Übungen finden in kleinen Gruppen statt und werden weitgehend von muttersprachlichen Lehrkräften unterrichtet.

Die Fortschritte im Spracherwerb werden in regelmäßigen Abständen überprüft. Die Studenten müssen am Ende des Grundstudiums in der Lage sein, sich in einem chinesischsprachlichen Umfeld zu bewegen. Der Übergang zu einem Studium in chinesischsprachlicher Umgebung dürfte danach ohne größere Probleme möglich sein. Texte von mittlerem Schwierigkeitsgrad müssen verstanden und selbständig mit Hilfsmitteln wie Wörterbüchern erschlossen werden können.

Im Hauptstudium tritt der Spracherwerb in den Hintergrund zugunsten der inhaltlichen Auseinandersetzung in den Studienschwerpunkten. Übungen zur Konversation und besonders zur Fachsprache Wirtschaft vertiefen die im Grundstudium erworbenen Sprachkenntnisse und ermöglichen sowohl den sachgerechten Umgang mit chinesischen Quellen wie auch den kompetenten Dialog mit chinesischen Partnern- unabdingbare Voraussetzung für den erfolgreichen Einsatz in einem auf China bezogenen Beruf.

Pflichtveranstaltungen im Hauptstudium sind:

  • Fachsprache Wirtschaft (zweisemestrig, mit Abschlußklausur)
  • Chinesische Konversation (zweisemestrig, mit mündlicher Prüfung nach dem zweiten Semester)

 

Betriebswirtschaftslehre

Das Fach Betriebswirtschaftslehre kann im Diplomstudiengang Regionalwissenschaften China als eine von vier möglichen Studienrichtungen gewählt werden. Der Unterricht und die Prüfungen finden an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät statt. Dort sind auch nähere Informationen zu den Studieninhalten erhältlich.

Pflichtveranstaltungen des Grundstudiums sind:

  • Technik des betrieblichen Rechnungswesens (entweder als Semester- oder als Vorkurs, Beginn ca. 5 Wochen vor dem Vorlesungsbeginn)
  • Operations Research

Bereiche der Diplomvorprüfung sind:

  • Beschaffung, Produktion und Absatz
  • Investition und Finanzierung
  • Kosten- und Leistungsrechnung
  • Bilanz- und Erfolgsrechnung

Im Hauptstudium müssen 6 der folgenden 8 Teilprüfungen (Klausuren von ein bis zwei Stunden Dauer) erfolgreich abgelegt werden:

  • Beschaffung und Absatz
  • Produktion und Logistik
  • Geld- und Kapitalwirtschaft
  • Organisation und Personal
  • Entscheidungstheorie
  • Rechnungswesen und Steuerliche Gewinnermittlung
  • Investitionsplanung
  • Unternehmensführung und internationales Management

Als festes Wahlpflichtfach können entweder eine Spezielle BWL (24 Leistungspunkte) oder das Fach Wirtschafts- und Sozialgeschichte gewählt werden.

 

Volkswirtschaftslehre

Das Fach Volkswirtschaftslehre kann im Diplomstudiengang Regionalwissenschaften China als eine von vier möglichen Studienrichtungen gewählt werden. Der Unterricht und die Prüfungen finden an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät statt. Dort sind auch nähere Informationen zu den Studieninhalten erhältlich.

Bereiche der Diplomvorprüfungen sind:

  • Grundzüge der Mikroökonomik
  • Grundzüge der Makroökonomik

Im Hauptstudium muß ein Leistungsnachweis in der Veranstaltung "Staatstätigkeit und Staatsfinanzen" oder der Veranstaltung "Ökonomische Analyse des Staates" erworben werden.

Im Hauptstudium müssen 6 der folgenden 8 Teilprüfungen (Klausuren von ein bis zwei Stunden Dauer) erfolgreich abgelegt werden:

  • Allgemeine Wirtschaftspolitik I
  • Allgemeine Wirtschaftspolitik II
  • Markt- und Preistheorie
  • Wettbewerbstheorie und -politik
  • Reale und Monetäre Außenwirtschaft I
  • Reale und Monetäre Außenwirtschaft II
  • Geldtheorie und Geldpolitik
  • Wachstum und Beschäftigung

Als festes Wahlpflichtfach können entweder eine Spezielle VWL (1 volkswirtschaftliches Hauptseminar und 24 Leistungspunkte) oder das Fach Wirtschafts- und Sozialgeschichte gewählt werden.

 

Politikwissenschaft

Das Fach Politikwissenschaft kann im Diplomstudiengang Regionalwissenschaften/ China als eine von vier möglichen Studienrichtungen gewählt werden. Der Unterricht und die Prüfungen finden an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät statt. Dort sind auch nähere Informationen zu den Studieninhalten erhältlich.

Im Grundstudium muß ein Proseminar (Leistungsnachweis) absolviert und die Übung "Methodik der empirischen Sozialforschung" (Teilnahmenachweis) besucht werden. Die Diplomvorprüfung besteht aus den Teilprüfungen:

  • Politische Theorie und Politische Systeme
  • Internationale und Europäische Politik

Im Hauptstudium müssen 6 der folgenden 8 Teilprüfungen (Klausuren von ein bis zwei Stunden Dauer) erfolgreich abgelegt werden:

  • Europäische Politik
  • Internationale Politik
  • Politische Theorie
  • Vergleichende Politik
  • Bereiche der Europäischen Politik
  • Bereiche der Internationalen Politik
  • Bereiche der Politischen Theorie
  • Bereiche der Vergleichenden Politik

Als festes Wahlpflichtfach können entweder Spezielle Politikwissenschaft (1 mündliche Prüfung) oder das Fach Wirtschafts- und Sozialgeschichte gewählt werden.

Politikwissenschaft kann von Studierenden mit einer anderen Studienrichtung als Wahlpflichtfach ausgewählt werden.

 

Rechtswissenschaft

Das Fach Rechtswissenschaft kann im Diplomstudiengang Regionalwissenschaften/ China als eine von vier möglichen Studienrichtungen gewählt werden. Der Unterricht und die Prüfungen finden im Rahmen der Zusammenarbeit der Rechtswissenschaftlichen und der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät statt.

Im Grundstudium muß in einer der Arbeitsgemeinschaften "BGB AT" oder "Schuldrecht AT" ein Teilnahmenachweis erworben werden. Ein weiterer Teilnahmenachweis ist in der Arbeitsgemeinschaft "Staatsrecht I" zu erwerben. Bereiche der Vordiplomsprüfungen sind:

  • Bürgerliches Recht:
    • a) BGB AT am Beispiel des Kaufvertrages
    • b) Schuldrecht AT am Beispiel des Kaufvertrages
  • Öffentliches Recht: Staatsrecht I

Bereiche der Diplomprüfungen sind:

  • Bürgerliches Recht:
    • a) Vertragliche Schuldverhältnisse
    • b) Gesetzliche Schuldverhältnisse
  • Öffentliches Recht: Staatsrecht II
  • Bereiche des Wirtschaftsrechts

Rechtswissenschaft kann von Studierenden mit einer anderen Studienrichtung als Wahlpflichtfach ausgewählt werden.