Leitfaden für schriftliche Arbeiten
Für die Abfassung von Haus- und Abschlussarbeiten im Bereich der Chinesischen Rechtskultur sind die folgenden Regeln verbindlich:
Eine Übersicht der wichtigsten chinesischsprachigen Zeitschriften zum Chinesischen Recht finden Sie hier:
Abschlussarbeiten in Bereich Chinesische Rechtskultur
Wenn Sie Interesse haben, Ihre Abschlussarbeit im Bereich der chinesischen Rechtskultur zu schreiben, senden Sie bitte ein dreiseitiges Exposé an bjoern.ahl(at)uni-koeln.de.
Das Exposé muss auf der ersten Seite einen Vorschlag für den Titel der Arbeit sowie ein strukturiertes Abstract enthalten (Darstellung des Forschungsstandes, Entwicklung der Forschungsfrage, Methode, erwartete Ergebnisse). Die zweite Seite enthält eine Gliederung der Arbeit und die dritte Seite beinhaltet das Literaturverzeichnis.
Bei MA-Arbeiten muss grundsätzlich mindestens die Hälfte der Quellen in chinesischer Sprache sein, bei BA-Arbeiten mindestens ein Drittel. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn es sich um ein Thema handelt, das nicht auf der Grundlage chinesischer Quellen bearbeitet werden kann.
Abschlussarbeiten können in englischer oder deutscher Sprache angefertigt werden. Alle Arbeiten müssen sich formell am Leitfaden für die Anfertigung von schriftlichen Arbeiten im Bereich der Chinesischen Rechtskultur orientieren (siehe Link oben).
Die Arbeiten werden im Rahmen des "Kolloquiums für Abschlussarbeiten der chinesischen Rechtskultur", das in jedem Semester angeboten wird, intensiv betreut.