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Leitfaden für schriftliche Arbeiten

 

Für die Abfassung von Haus- und Abschlussarbeiten im Bereich der Chinesischen Rechtskultur sind die folgenden Regeln verbindlich:

Eine Übersicht der wichtigsten chinesischsprachigen Zeitschriften zum Chinesischen Recht finden Sie hier:

 

Abschlussarbeiten in Bereich Chinesische Rechtskultur

Wenn Sie Interesse haben, Ihre Abschlussarbeit im Bereich der chinesischen Rechtskultur zu schreiben, senden Sie bitte ein dreiseitiges Exposé an bjoern.ahl(at)uni-koeln.de.

Das Exposé muss auf der ersten Seite einen Vorschlag für den Titel der Arbeit sowie ein strukturiertes Abstract enthalten (Darstellung des Forschungsstandes, Entwicklung der Forschungsfrage, Methode, erwartete Ergebnisse). Die zweite Seite enthält eine Gliederung der Arbeit und die dritte Seite beinhaltet das Literaturverzeichnis.

Bei MA-Arbeiten muss grundsätzlich mindestens die Hälfte der Quellen in chinesischer Sprache sein, bei BA-Arbeiten mindestens ein Drittel. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn es sich um ein Thema handelt, das nicht auf der Grundlage chinesischer Quellen bearbeitet werden kann.

Abschlussarbeiten können in englischer oder deutscher Sprache angefertigt werden. Alle Arbeiten müssen sich formell am Leitfaden für die Anfertigung von schriftlichen Arbeiten im Bereich der Chinesischen Rechtskultur orientieren (siehe Link oben).

Die Arbeiten werden im Rahmen des "Kolloquiums für Abschlussarbeiten der chinesischen Rechtskultur", das in jedem Semester angeboten wird, intensiv betreut.

 

 

 

Für die Abfassung von Hausarbeiten oder Abschlussarbeiten im Bereich der chinesischen Rechtskultur sind die folgenden Regeln verbindlich:

Leitfaden für schriftliche Arbeiten im Bereich chinesische Rechtskultur (PDF)

Eine Übersicht über die wichtigsten chinesischen rechtswissenschaftlichen Zeitschriften finden Sie unter diesem Link (PDF).


Abschlussarbeiten BA und MA in der chinesischen Rechtskultur

Wenn Sie Interesse haben, eine Abschlussarbeit im Bereich der chinesischen Rechtskultur zu schreiben, senden Sie bitte ein dreiseitiges Exposé an bjoern.ahl(at)uni-koeln.de.

Das Exposé muss auf der ersten Seite einen Vorschlag für den Titel der Arbeit und ein strukturiertes Abstract enthalten (Darstellung des Forschungsstandes, Entwicklung der Forschungsfrage, Methode, erwartete Ergebnisse). Die zweite Seite enthält eine Gliederung der Arbeit und die dritte Seite beinhaltet das Literaturverzeichnis.

Bei MA-Arbeiten muss grundsätzlich mindestens die Hälfte der Quellen in chinesischer Sprache sein, bei BA-Arbeiten mindestens ein Drittel. Ausnahmen davon sind nur dann möglich, wenn es sich um ein Thema handelt, das nicht auf der Grundlage von chinesischen Quellen bearbeitet werden kann.

Abschlussarbeiten können in englischer oder deutscher Sprache angefertigt werden. Alle Arbeiten einschließlich des Exposés müssen sich am „Leitfaden für schriftliche Arbeiten im Bereich chinesische Rechtskultur“ orientieren.

Die Arbeiten werden im Rahmen des „Kolloquiums für Abschlussarbeiten der chinesischen Rechtskultur“, das in jedem Semester angeboten wird, intensiv betreut.

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