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Regelmäßige Lehrveranstaltungen der Chinesischen Rechtskultur

 

Der Fachbereich Chinesische Rechtskultur übersieht die Lehre von insgesamt drei Bachelor Modulen, sowie zwei Master Modulen, die jeweils aus zwei Lehrveranstaltungen bestehen. Während die Themen der Seminare regelmäßig variieren, bieten die Vorlesungen i.d.R. grundlegende Einführungen in die Thematik der Module und variieren daher nur geringfügig, damit allen Studierenden eine ähnliche Grundlagenbildung im jeweiligen Bereich zukommt.

 

Die Module im BA Studium sind:

Basismodul 7: Grundlagen des chinesischen Rechts

  • Vorlesung: Einführung in das chinesische Recht
  • Seminar: Entstehungsgeschichte des chinesischen Rechts

Aufbaumodul 4: Recht und Zivilgesellschaft in China

  • Seminar: Gesellschaftliche Fragen und die chinesische Rechtsordnung
  • Vorlesung: Neuordnungen des chinesischen Rechts

Aufbaumodul 5: Einführung in das chinesische Zivil-und Wirtschaftsrecht

  • Seminar: Einführung in das chinesische Zivil- und Wirtschaftsrecht I
  • Seminar: Einführung in das chinesische Zivil- und Wirtschaftsrecht II

 

Die Module im Masterstudium sind:

Schwerpunktmodul 6: Chinesisches Zivil- und Wirtschaftsrecht

  • Seminar: Chinesisches Zivil- und Wirtschaftsrecht I
  • Seminar: Chinesisches Zivil- und Wirtschaftsrecht II

Schwerpunktmodul 7: Rechtsstaatsentwicklung und Menschenrechte in China

  • Seminar: Rechtsstaatsentwicklung und Menschenrechte I
  • Seminar: Rechtsstaatsentwicklung und Menschenrechte II

 

Darüber hinaus werden jeweils Kolloquien zur Betreuung der Abschlussarbeiten, die im Bereich Chinesische Rechtskultur geschrieben werden, angeboten:

  • Abschlussarbeitenkolloquium Bachelor
  • Abschlussarbeitenkolloquium Master
  • Doktorandenkolloquium

 

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